Hier finden Sie unsere aktuellste Flugplatzordnung als Download
**In Bearbeitung**
Folgende Regelungen gelten auf unserem Vereinsgelände Arnsberg und Himmeldunkberg:
- Nachweis einer gültigen Versicherung für den Betrieb von Modellflugzeugen.
- Seit dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen
- Ein Nachweis ist vorzulegen und die Modelle müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Ansonsten kann keine Starterlaubnis erteilt werden.
- Pilotenstandort: West / Süd West : Höhe des Unterstandes rechte Seite (Talwärts gesehen) Oberhalb nur zum starten genehmigt.
- Nordwest: In der Bodensenke ca. 30m oberhalb des Windsackes.
- Generell müssen die Piloten sich in einem gemeinsamen Umfeld aufhalten. Beabsichtigtes Überfliegen der Piloten ist untersagt und kann ein Aufstiegsverbot zur Folge haben.
- Dem Flugleiter ist weisungsbefugt und den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Kurzer Check bevor es auf den Hang geht:
- Versicherungsnachweis
- E-ID Nachweis + Kennzeichnung Flugzeug
- Flugmodell ist technisch in Ordnung
- Gästenachweis bei Gästen aus Bischofsheim
- 3 EUR Tagesgebühr für Tagesgäste