Flugplatzordnung

Hier finden Sie unsere aktuellste Flugplatzordnung als Download

**In Bearbeitung**

Folgende Regelungen gelten auf unserem Vereinsgelände Arnsberg und Himmeldunkberg:

  • Nachweis einer gültigen Versicherung für den Betrieb von Modellflugzeugen.
  • Seit dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen
  • Ein Nachweis ist vorzulegen und die Modelle müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Ansonsten kann keine Starterlaubnis erteilt werden.
  • Pilotenstandort: West / Süd West : Höhe des Unterstandes rechte Seite (Talwärts gesehen) Oberhalb nur zum starten genehmigt.
  • Nordwest: In der Bodensenke ca. 30m oberhalb des Windsackes.
  • Generell müssen die Piloten sich in einem gemeinsamen Umfeld aufhalten. Beabsichtigtes Überfliegen der Piloten ist untersagt und kann ein Aufstiegsverbot zur Folge haben.
  • Dem Flugleiter ist weisungsbefugt und den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Kurzer Check bevor es auf den Hang geht:

  • Versicherungsnachweis
  • E-ID Nachweis + Kennzeichnung Flugzeug
  • Flugmodell ist technisch in Ordnung
  • Gästenachweis bei Gästen aus Bischofsheim
  • 3 EUR Tagesgebühr für Tagesgäste